Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)

Unser Angebot

 

Unsere Zielgruppe - Beschreibung des Personenkreises:
Wer kann ins Betreute Wohnen für psychisch kranke Menschen?

 

Unser Angebot richtet sich an Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die eine psychiatrische Erkrankung und/oder seelische Probleme haben und

·         einer stationären Behandlung nicht mehr bedürfen,

·         nicht wieder zurück in ihr bisheriges Wohnumfeld können und

·         vorübergehend oder für längere Zeit ohne Hilfe nicht selbstständig leben können.

Diagnostisch handelt es sich um Personen mit Psychosen, affektiven Störungen, schweren neurotischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen (z.B. Angststörungen, Borderline-Erkrankungen).

Das Angebot ist nur geeignet für Personen, die in der Lage sind, bei regelmäßiger Betreuung und Beratung ihren täglichen Lebensbereich selbstständig zu gestalten. Der Bewerber muss eine ausreichende psychische Stabilität haben, um Nächte und Wochenenden ohne Betreuung verbringen zu können.

In der Regel können Personen mit einer Alkohol- oder Drogenproblematik nur aufgenommen werden, wenn sie sich bereit erklären auf weiteren Konsum zu verzichten bzw. die Bereitschaft mitbringen sich mit ihrer Sucht und ihrem Suchtverhalten auseinanderzusetzen.

Nicht aufgenommen werden können Personen mit geistiger Behinderung und pflegebedürftige oder verwirrte Menschen.

 

Unsere Betreuungsarbeit - Beschreibung des Angebotes:
Ziele und Angebote der Betreuung
Was bieten wir an und was möchten wir erreichen?

 

Unsere Aufgabe besteht darin, Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu unterstützen, um - im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten - ein relativ eigenständiges Leben innerhalb der Gemeinschaft führen zu können.
Das Betreuungsangebot soll die zu Betreuenden befähigen, mit den Herausforderungen des täglichen Lebens besser umgehen zu können bzw. sich geeignete Hilfsmöglichkeiten zu erschließen. Unterstützt werden sollen sie auch darin, eigene Bedürfnisse zu erkennen, diese adäquat zu äußern und umzusetzen. Somit wird der Einzelne darin unterstützt, mehr Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Eigene Fähigkeiten und persönliche Grenzen zu erkennen, soll zu einer größeren Zufriedenheit und damit zu einer höheren persönlichen Lebensqualität führen.

Im Einzelnen umfasst unsere Betreuung:

·         Begleitung durch eine Bezugsperson

·         Unterstützung beim Erlernen sozialer Kompetenzen,

·         z.B. adäquate Umsetzung von Bedürfnissen, Umgang mit Konflikten

·         Krisenintervention

·         Anleitung und Hilfen im lebenspraktischen Bereich,

·         z.B. Haushaltsführung, Körperpflege etc.

·         Unterstützung im Kontakt zu Behörden, anderen sozialen Einrichtungen, Ärzten,

     gesetzlichen Betreuern

·         Hilfen bei der Tagesgestaltung

·         Angebote und Beratung zur Freizeitgestaltung, Gestaltung sozialer Beziehungen

·         Unterstützung in Geldangelegenheiten und in der Beantragung von finanziellen Hilfen

·         Hilfen bei der Erarbeitung und Umsetzung von beruflichen Perspektiven

·         Beratung von Angehörigen

Die Betreuung erfolgt in Form von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit.

Folgende Gruppen bieten wir grundsätzlich (d.h. bei ausreichender Teilnehmerzahl) an:

·         Selbsterfahrungsgruppe

·         Frauengruppe

·         Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen

·         Sport

·         Kochkurs

In den Wohngemeinschaften finden wöchentliche Besprechungen statt.

Weiterhin haben wir monatliche Freizeitangebote wie Kochen, Kegeln oder Ausflüge am Wochenende. Im Sommer organisieren wir eine mehrtätige Freizeit.

Die Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Betreuungs-vertrag, der die Verbindlichkeit der Betreuung regelt. Die Betreuung geschieht auf der Basis der Freiwilligkeit und setzt die Bereitschaft des Bewohners zur Mitarbeit gemäß dem individuellen Betreuungsplan voraus.

 

Frauen im Betreuten Wohnen

 

Die Situation von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft bedarf einer geschlechtsdifferenzierten Be-trachtungsweise, da Frauen und Männer sich unter unterschiedlichen Sozialisationseinflüssen entwickeln und in der Regel in unterschiedlichen Geschlechtsstereotypien auf-wachsen.Wichtig in unserer Arbeit ist daher auch ein geschlechtsspezifischer Blickwinkel, der die Lebenswelten von Frauen stärker berücksichtigt.
Klientinnen haben im Betreuten Wohnen daher einen Anspruch auf eine weibliche Bezugsperson. Ein spezielles Angebot für Frauen soll den Raum bieten, sich untereinander über Erfahrungen auszutauschen.

 

Aufnahme

 

Aufnahmeverfahren

 

·         Der/die BewerberIn vereinbart einen Termin zum Erstgespräch, in dem wir über unser

     Betreuungsangebot informieren.

·         Danach findet ein Gespräch des Bewerbers mit dem sozialpädagogischen Fachdienst für

     Menschen mit Behinderung im Landratsamt Tauberbischofsheim statt, in dem geklärt

     werden soll, ob die Maßnahme eine geeignete Hilfe für den/die Betreffende(n) ist.

·         Der/die BewerberIn kommt erneut zum Vorstellungsgespräch in unsere Einrichtung.

·         Beantragung des Wohnplatzes beim örtlichen Sozialhilfeträger.

·         Abschluss eines Betreuungsvertrages und bei Wohngemeinschaften auch eines

     Mietvertrages.

·         Der Bewerber gehört zu dem zuvor genannten Personenkreis und

·         hat seinen Erstwohnsitz im Main-Tauber-Kreis (andere Bewerber benötigen die

     Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers ihres Landkreises).

·         besitzt ein Mindestmaß an lebenspraktischen Fähigkeiten und selbstständiger

     Lebensgestaltung.

·         ist bereit zur Zusammenarbeit mit seiner Bezugsperson.

·         ist als Bewerber für eine Wohngemeinschaft bereit, sich auf ein Zusammenleben mit

     anderen einzulassen.

·         ist bereit, am Betreuungsangebot teilzunehmen.

 

Aufenthaltsdauer

 

Die Aufenthaltsdauer richtet sich danach, wie lange ein Bewohner die Unterstützung benötigt. Sie kann vorübergehend, aber auch längerfristig sein. Da wir sowohl Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften als auch im Betreuten Einzel- und Paarwohnen anbieten, ist es mit zunehmender Selbstständigkeit des Bewohners auch möglich, von einer Wohngemeinschaft in eine eigene Wohnung zu wechseln. Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses kann er somit in seinem vertrauten Umfeld bleiben.
Das Betreuungsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden.

 

Rahmenbedingungen

 

Infrastruktur und institutionelle Grundlagen

 

Die VOP gemeinnützige GmbH (kurz: VOP) ist als Träger des Ambulant Betreuten Wohnens für den gesamten Main-Tauber-Kreis zuständig. Es handelt sich um einen ländlichen Flächenkreis mit 137 000 Einwohnern. Er ist zugleich der nördlichste und größte Landkreis in Baden-Württemberg.

Tauberbischofsheim ist Kreisstadt des Main-Tauber-Kreises. Das Büro und die meisten der zu betreuenden Wohnungen befinden sich in Tauberbischofsheim. Dadurch ist eine engere räumliche Anbindung an andere soziale Einrichtungen wie z.B. Werkstätte für behinderte Menschen, Tagesstätte, Beratungsstellen, Ämter und medizinische ambulante und stationäre Versorgung gewährleistet.

Die VOP mietet für Wohngemeinschaften Wohnungen an, die an die zu Betreuenden weitervermietet werden. Neben den Gemeinschaftsräumen verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer, das er selbst ausstatten kann. Wohnungen im Betreuten Einzel- und Paarwohnen werden in der Regel selbst von den Betreffenden angemietet. Dies hat den Vorteil, dass nach Beendigung einer Betreuung das soziale Umfeld und die gewohnte Umgebung erhalten bleiben können.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Nach § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX haben behinderte Menschen Anspruch auf Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten.
Betreutes Wohnen bedeutet, dass Menschen, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, bei regelmäßiger Beratung und persönlicher Betreuung durch Fachkräfte ein selbstständiges Leben in eigenem Wohnraum führen können.

Für die Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten die allgemeinen Regelungen der §§ 85 bis 91 SGB XII, einschließlich der entsprechenden Sozialhilferichtlinien.

 

Finanzierung

 

Die Kosten für das Betreute Wohnen werden bei Personen, die Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX haben, über Betreuungspauschalen durch den örtlichen Sozialhilfeträger getragen. Personen, die nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII über mehr als 2.600 € Vermögen verfügen bzw. deren Einkommen die Einkommensgrenzen nach § 85 SGB XII übersteigt, müssen die Kosten für das Betreute Wohnen selbst finanzieren bzw. sich entsprechend daran beteiligen.
Für den eigenen Lebensunterhalt wie Miete, Nahrung, Kleidung etc. muss der Bewohner selbst aufkommen. Bei der Beantragung von finanziellen Hilfen kann er von uns unterstützt werden.

 

Personelle Besetzung

 

Die Betreuungsarbeit im Betreuten Wohnen wird von Fachkräften mit entsprechender pädagogischer Qualifikation und langjähriger Berufserfahrung geleistet. Derzeit haben wir 3,5 Planstellen, die sich 3 Sozialpädagoginnen und 2 Sozialpädagogen teilen. Wir arbeiten nach dem Bezugspersonensystem, d.h. dass jede/r BewohnerIn sich mit seinen Anliegen an seine/ihre Bezugsperson wenden kann und von ihm/ihr in Angelegenheiten, in denen er Unterstützung braucht, begleitet wird.
Verstärkt wird unser Team durch 2 pädagogische Haushaltskräfte, Praktikanten und einen Zivildienstleistenden. In wöchentlichen Teamsitzungen findet kollegiale Beratung und Unterstützung statt.
Regelmäßig wird das Team durch eine externe Supervisorin begleitet; die MitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Die Einrichtung ist mit anderen im psychosozialen Bereich tätigen Einrichtungen gut vernetzt. Zwischen der PIA (Psychiatrische Institutsambulanz), dem SPDI (Sozialpsychiatrischer Dienst), der Tagesstätte und dem Betreuten Wohnen wurde inzwischen ein Kooperationsvertrag geschlossen, der eine enge Zusammenarbeit verbindlich regelt.
Ein regelmäßiger Austausch mit der Suchtberatungsstelle, der Werkstatt für behinderte Menschen und der Tagesstätte der VOP findet ebenfalls statt. Des Weiteren ist die VOP in mehreren regionalen Arbeitskreisen für psychosoziale Arbeit vertreten.