Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
Unsere Zielgruppe - Beschreibung des
Personenkreises:
Wer kann ins Betreute Wohnen für psychisch kranke Menschen?
Unser Angebot richtet sich an Personen zwischen 18 und 65 Jahren,
die eine psychiatrische Erkrankung und/oder seelische Probleme haben und
·
einer stationären Behandlung nicht mehr bedürfen,
·
nicht wieder zurück in ihr bisheriges Wohnumfeld können und
·
vorübergehend oder für längere Zeit ohne Hilfe nicht
selbstständig leben können.
Diagnostisch handelt es sich um Personen mit Psychosen, affektiven
Störungen, schweren neurotischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen (z.B.
Angststörungen, Borderline-Erkrankungen).
Das Angebot ist nur geeignet für Personen, die in der Lage sind, bei
regelmäßiger Betreuung und Beratung ihren täglichen Lebensbereich selbstständig
zu gestalten. Der Bewerber muss eine ausreichende psychische Stabilität haben,
um Nächte und Wochenenden ohne Betreuung verbringen zu können.
In der Regel können Personen mit einer Alkohol- oder Drogenproblematik nur
aufgenommen werden, wenn sie sich bereit erklären auf weiteren Konsum zu
verzichten bzw. die Bereitschaft mitbringen sich mit ihrer Sucht und ihrem
Suchtverhalten auseinanderzusetzen.
Nicht aufgenommen werden können Personen mit geistiger Behinderung und pflegebedürftige
oder verwirrte Menschen.
Unsere Betreuungsarbeit - Beschreibung
des Angebotes:
Ziele und Angebote der Betreuung
Was bieten wir an und was möchten wir erreichen?
Unsere Aufgabe besteht darin, Menschen mit einer psychischen
Erkrankung zu unterstützen, um - im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten und
Möglichkeiten - ein relativ eigenständiges Leben innerhalb der Gemeinschaft
führen zu können.
Das Betreuungsangebot soll die zu Betreuenden befähigen, mit den
Herausforderungen des täglichen Lebens besser umgehen zu können bzw. sich
geeignete Hilfsmöglichkeiten zu erschließen. Unterstützt werden sollen sie auch
darin, eigene Bedürfnisse zu erkennen, diese adäquat zu äußern und umzusetzen.
Somit wird der Einzelne darin unterstützt, mehr Verantwortung für das eigene
Leben zu übernehmen. Eigene Fähigkeiten und persönliche Grenzen zu erkennen,
soll zu einer größeren Zufriedenheit und damit zu einer höheren persönlichen
Lebensqualität führen.
Im Einzelnen umfasst unsere Betreuung:
·
Begleitung durch eine Bezugsperson
·
Unterstützung beim Erlernen sozialer Kompetenzen,
·
z.B. adäquate Umsetzung von Bedürfnissen, Umgang mit
Konflikten
·
Krisenintervention
·
Anleitung und Hilfen im lebenspraktischen Bereich,
·
z.B. Haushaltsführung, Körperpflege etc.
·
Unterstützung im Kontakt zu Behörden, anderen sozialen
Einrichtungen, Ärzten,
gesetzlichen Betreuern
·
Hilfen bei der Tagesgestaltung
·
Angebote und Beratung zur Freizeitgestaltung, Gestaltung
sozialer Beziehungen
·
Unterstützung in Geldangelegenheiten und in der Beantragung von
finanziellen Hilfen
·
Hilfen bei der Erarbeitung und Umsetzung von beruflichen
Perspektiven
·
Beratung von Angehörigen
Die Betreuung erfolgt in Form von Einzelfallhilfe und
Gruppenarbeit.
Folgende Gruppen bieten wir grundsätzlich (d.h. bei ausreichender Teilnehmerzahl)
an:
·
Selbsterfahrungsgruppe
·
Frauengruppe
·
Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen
·
Sport
·
Kochkurs
In den Wohngemeinschaften finden wöchentliche Besprechungen statt.
Weiterhin haben wir monatliche Freizeitangebote wie Kochen, Kegeln oder
Ausflüge am Wochenende. Im Sommer organisieren wir eine mehrtätige Freizeit.
Die Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Betreuungs-vertrag, der die
Verbindlichkeit der Betreuung regelt. Die Betreuung geschieht auf der Basis der
Freiwilligkeit und setzt die Bereitschaft des Bewohners zur Mitarbeit gemäß dem
individuellen Betreuungsplan voraus.
Frauen im Betreuten Wohnen
Die Situation von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft
bedarf einer geschlechtsdifferenzierten Be-trachtungsweise, da Frauen und Männer
sich unter unterschiedlichen Sozialisationseinflüssen entwickeln und in der
Regel in unterschiedlichen Geschlechtsstereotypien auf-wachsen.Wichtig in
unserer Arbeit ist daher auch ein geschlechtsspezifischer Blickwinkel, der die
Lebenswelten von Frauen stärker berücksichtigt.
Klientinnen haben im Betreuten Wohnen daher einen Anspruch auf eine weibliche
Bezugsperson. Ein spezielles Angebot für Frauen soll den Raum bieten, sich
untereinander über Erfahrungen auszutauschen.
Aufnahmeverfahren
·
Der/die BewerberIn vereinbart einen Termin zum Erstgespräch,
in dem wir über unser
Betreuungsangebot
informieren.
·
Danach findet ein Gespräch des Bewerbers mit dem
sozialpädagogischen Fachdienst für
Menschen
mit Behinderung im Landratsamt Tauberbischofsheim statt, in dem geklärt
werden
soll, ob die Maßnahme eine geeignete Hilfe für den/die Betreffende(n) ist.
·
Der/die BewerberIn kommt erneut zum Vorstellungsgespräch in
unsere Einrichtung.
·
Beantragung des Wohnplatzes beim örtlichen
Sozialhilfeträger.
·
Abschluss eines Betreuungsvertrages und bei
Wohngemeinschaften auch eines
Mietvertrages.
·
Der Bewerber gehört zu dem zuvor genannten Personenkreis und
·
hat seinen Erstwohnsitz im Main-Tauber-Kreis (andere
Bewerber benötigen die
Kostenzusage
des zuständigen Kostenträgers ihres Landkreises).
·
besitzt ein Mindestmaß an lebenspraktischen Fähigkeiten und
selbstständiger
Lebensgestaltung.
·
ist bereit zur Zusammenarbeit mit seiner Bezugsperson.
·
ist als Bewerber für eine Wohngemeinschaft bereit, sich auf
ein Zusammenleben mit
anderen
einzulassen.
·
ist bereit, am Betreuungsangebot teilzunehmen.
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer richtet sich danach, wie lange ein Bewohner
die Unterstützung benötigt. Sie kann vorübergehend, aber auch längerfristig
sein. Da wir sowohl Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften als auch im
Betreuten Einzel- und Paarwohnen anbieten, ist es mit zunehmender
Selbstständigkeit des Bewohners auch möglich, von einer Wohngemeinschaft in
eine eigene Wohnung zu wechseln. Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses
kann er somit in seinem vertrauten Umfeld bleiben.
Das Betreuungsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende von
beiden Seiten gekündigt werden.
Infrastruktur und institutionelle
Grundlagen
Die VOP gemeinnützige GmbH (kurz: VOP) ist als Träger des Ambulant
Betreuten Wohnens für den gesamten Main-Tauber-Kreis zuständig. Es handelt sich
um einen ländlichen Flächenkreis mit 137 000 Einwohnern. Er ist zugleich der
nördlichste und größte Landkreis in Baden-Württemberg.
Tauberbischofsheim ist Kreisstadt des Main-Tauber-Kreises. Das Büro und die
meisten der zu betreuenden Wohnungen befinden sich in Tauberbischofsheim.
Dadurch ist eine engere räumliche Anbindung an andere soziale Einrichtungen wie
z.B. Werkstätte für behinderte Menschen, Tagesstätte, Beratungsstellen, Ämter
und medizinische ambulante und stationäre Versorgung gewährleistet.
Die VOP mietet für Wohngemeinschaften Wohnungen an, die an die zu Betreuenden
weitervermietet werden. Neben den Gemeinschaftsräumen verfügt jeder Bewohner
über ein eigenes Zimmer, das er selbst ausstatten kann. Wohnungen im Betreuten
Einzel- und Paarwohnen werden in der Regel selbst von den Betreffenden
angemietet. Dies hat den Vorteil, dass nach Beendigung einer Betreuung das soziale
Umfeld und die gewohnte Umgebung erhalten bleiben können.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX haben
behinderte Menschen Anspruch auf Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben in
betreuten Wohnmöglichkeiten.
Betreutes Wohnen bedeutet, dass Menschen, die diese Hilfe in Anspruch nehmen,
bei regelmäßiger Beratung und persönlicher Betreuung durch Fachkräfte ein
selbstständiges Leben in eigenem Wohnraum führen können.
Für die Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten die allgemeinen Regelungen der
§§ 85 bis 91 SGB XII, einschließlich der entsprechenden Sozialhilferichtlinien.
Finanzierung
Die Kosten für das Betreute Wohnen werden bei Personen, die
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2
Nr. 6 SGB IX haben, über Betreuungspauschalen durch den örtlichen
Sozialhilfeträger getragen. Personen, die nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII über
mehr als 2.600 € Vermögen verfügen bzw. deren Einkommen die Einkommensgrenzen
nach § 85 SGB XII übersteigt, müssen die Kosten für das Betreute Wohnen selbst
finanzieren bzw. sich entsprechend daran beteiligen.
Für den eigenen Lebensunterhalt wie Miete, Nahrung, Kleidung etc. muss der
Bewohner selbst aufkommen. Bei der Beantragung von finanziellen Hilfen kann er
von uns unterstützt werden.
Personelle Besetzung
Die Betreuungsarbeit im Betreuten Wohnen wird von Fachkräften mit
entsprechender pädagogischer Qualifikation und langjähriger Berufserfahrung
geleistet. Derzeit haben wir 3,5 Planstellen, die sich 3 Sozialpädagoginnen und
2 Sozialpädagogen teilen. Wir arbeiten nach dem Bezugspersonensystem, d.h. dass
jede/r BewohnerIn sich mit seinen Anliegen an seine/ihre Bezugsperson wenden
kann und von ihm/ihr in Angelegenheiten, in denen er Unterstützung braucht, begleitet
wird.
Verstärkt wird unser Team durch 2 pädagogische Haushaltskräfte, Praktikanten
und einen Zivildienstleistenden. In wöchentlichen Teamsitzungen findet
kollegiale Beratung und Unterstützung statt.
Regelmäßig wird das Team durch eine externe Supervisorin begleitet; die
MitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Die Einrichtung ist mit anderen im psychosozialen Bereich tätigen Einrichtungen
gut vernetzt. Zwischen der PIA (Psychiatrische Institutsambulanz), dem SPDI
(Sozialpsychiatrischer Dienst), der Tagesstätte und dem Betreuten Wohnen wurde
inzwischen ein Kooperationsvertrag geschlossen, der eine enge Zusammenarbeit
verbindlich regelt.
Ein regelmäßiger Austausch mit der Suchtberatungsstelle, der Werkstatt für
behinderte Menschen und der Tagesstätte der VOP findet ebenfalls statt. Des
Weiteren ist die VOP in mehreren regionalen Arbeitskreisen für psychosoziale
Arbeit vertreten.
