"Bei all dem geht es darum, Psychose nicht ausschließlich pathologisch, sondern umfassender -anthropologisch- zu begreifen:
als zutiefst menschliche Reaktion auf existentielle Verunsicherung, Ausdruck besonderer Dünnhäutigkeit, Rückgriff auf kindliche
Wahrnehmung, Aufbrechen von Unbewusstem, als eine Erscheinung, die subjektiv Träumen vergleichbar ist, allerdings ohne den Schutz
des Schlafens." (aus: Schweriner Erklärung Bundesweites Treffen der Psychoseseminare, Juli 2000)
Betreute Wohngemeinschaften gehören zu den neueren, von der Sozialpsychiatrie entwickelten Hilfeformen für psychisch kranke
Menschen und sind somit ein wichtiger Beitrag für die gemeindenahe Versorgung dieses Personenkreises.
Der "Verein für offene Psychiatrie im Main-Tauber-Kreis e.V." (kurz: VOP) wurde im Juni 1997 als Dachverband der beiden schon
bestehenden Vereine "Hilfsverein Brücke e.V." und "Phönix Förderverein für seelisch Kranke e. V." gegründet.
Der Hilfsverein "Die Brücke e.V." entstand 1974 aus ehreamtlichem Engagement, um den Patienten der damals neu eröffneten psychiatrischen
Station des Kreis-krankenhauses Tauberbischofsheim soziale Kontakte und Freizeitangebote zu ermöglichen.
Bereits 1976 wurde die erste Wohnung angemietet, um Patienten, die nach ihrem Klinikaufenthalt nicht mehr in ihre alte Umgebung
zurückkehren konnten und weiterer Unterstützung bedurften eine intensive Nachbetreuung zu bieten.
Der Verein konnte sein Angebot kontinuierlich ausbauen und verbessern. Um weiterhin Qualität und Größe der Einrichtung
gewährleisten zu können, musste der Verein seine bisherigen Trägerstrukturen abermals verändern und die Rechtsform an
die aktuellen Entwicklungen anpassen. Daher wurde der Verein zum Beginn des Jahres 2007 in eine gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung umgewandelt.
In der Begegnung mit unseren Bewohnern legen wir großen Wert auf Respekt und Wertschätzung. Unsere Aufgabe sehen wir darin,
psychisch kranke Menschen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen zu unterstützen, damit sie die in ihnen
angelegten Fähigkeiten und Möglichkeiten entwickeln und ein verantwortliches Leben sich selbst und anderen gegenüber führen können.
Unser Angebot richtet sich an Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die eine psychiatrische Erkrankung und/oder seelische Probleme haben und
Diagnostisch handelt es sich um Personen mit Psychosen, affektiven Störungen, schweren neurotischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen
(z.B. Angststörungen, Borderline-Erkrankungen).
Das Angebot ist nur geeignet für Personen, die in der Lage sind, bei regelmäßiger Betreuung und Beratung ihren täglichen Lebensbereich
selbstständig zu gestalten. Der Bewerber muss eine ausreichende psychische Stabilität haben, um Nächte und Wochenenden ohne Betreuung
verbringen zu können.
In der Regel können Personen mit einer Alkohol- oder Drogenproblematik nur aufgenommen werden, wenn sie sich bereit erklären
auf weiteren Konsum zu verzichten bzw. die Bereitschaft mitbringen sich mit ihrer Sucht und ihrem Suchtverhalten auseinanderzusetzen.
Nicht aufgenommen werden können Personen mit geistiger Behinderung und pflegebedürftige oder verwirrte Menschen.
Unsere Aufgabe besteht darin, Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu unterstützen, um - im Rahmen ihrer individuellen
Fähigkeiten und Möglichkeiten - ein relativ eigenständiges Leben innerhalb der Gemeinschaft führen zu können.
Das Betreuungsangebot soll die zu Betreuenden befähigen, mit den Herausforderungen des täglichen Lebens besser umgehen zu können
bzw. sich geeignete Hilfsmöglichkeiten zu erschließen. Unterstützt werden sollen sie auch darin, eigene Bedürfnisse zu erkennen,
diese adäquat zu äußern und umzusetzen. Somit wird der Einzelne darin unterstützt, mehr Verantwortung für das eigene Leben zu
übernehmen. Eigene Fähigkeiten und persönliche Grenzen zu erkennen, soll zu einer größeren Zufriedenheit und damit zu einer
höheren persönlichen Lebensqualität führen.
Im Einzelnen umfasst unsere Betreuung:
Die Betreuung erfolgt in Form von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit.
Folgende Gruppen bieten wir grundsätzlich (d.h. bei ausreichender Teilnehmerzahl) an:
In den Wohngemeinschaften finden wöchentliche Besprechungen statt.
Weiterhin haben wir monatliche Freizeitangebote wie Kochen, Kegeln oder Ausflüge am Wochenende.
Im Sommer organisieren wir eine mehrtätige Freizeit.
Die Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Betreuungs-vertrag, der die Verbindlichkeit der Betreuung regelt. Die Betreuung geschieht
auf der Basis der Freiwilligkeit und setzt die Bereitschaft des Bewohners zur Mitarbeit gemäß dem individuellen Betreuungsplan voraus.
Die Situation von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft bedarf einer geschlechtsdifferenzierten Be-trachtungsweise, da
Frauen und Männer sich unter unterschiedlichen Sozialisationseinflüssen entwickeln und in der Regel in unterschiedlichen Geschlechtsstereotypien
auf-wachsen.Wichtig in unserer Arbeit ist daher auch ein geschlechtsspezifischer Blickwinkel, der die Lebenswelten von Frauen
stärker berücksichtigt.
Klientinnen haben im Betreuten Wohnen daher einen Anspruch auf eine weibliche Bezugsperson. Ein spezielles Angebot für Frauen soll
den Raum bieten, sich untereinander über Erfahrungen auszutauschen.
Der Bewerber gehört zu dem zuvor genannten Personenkreis und
Die Aufenthaltsdauer richtet sich danach, wie lange ein Bewohner die Unterstützung benötigt. Sie kann vorübergehend, aber
auch längerfristig sein. Da wir sowohl Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften als auch im Betreuten Einzel- und Paarwohnen anbieten,
ist es mit zunehmender Selbstständigkeit des Bewohners auch möglich, von einer Wohngemeinschaft in eine eigene Wohnung zu wechseln.
Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses kann er somit in seinem vertrauten Umfeld bleiben.
Das Betreuungsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden.
Die VOP gemeinnützige GmbH (kurz: VOP) ist als Träger des Ambulant Betreuten Wohnens für den gesamten Main-Tauber-Kreis zuständig.
Es handelt sich um einen ländlichen Flächenkreis mit 137 000 Einwohnern. Er ist zugleich der nördlichste und größte Landkreis in Baden-Württemberg.
Tauberbischofsheim ist Kreisstadt des Main-Tauber-Kreises.
Das Büro und die meisten der zu betreuenden Wohnungen befinden sich in Tauberbischofsheim. Dadurch ist eine engere räumliche
Anbindung an andere soziale Einrichtungen wie z.B. Werkstätte für behinderte Menschen, Tagesstätte, Beratungsstellen, Ämter und
medizinische ambulante und stationäre Versorgung gewährleistet.
Die VOP mietet für Wohngemeinschaften Wohnungen an, die an die zu Betreuenden weitervermietet werden. Neben den Gemeinschaftsräumen
verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer, das er selbst ausstatten kann.
Wohnungen im Betreuten Einzel- und Paarwohnen werden in der Regel selbst von den Betreffenden angemietet. Dies hat den Vorteil,
dass nach Beendigung einer Betreuung das soziale Umfeld und die gewohnte Umgebung erhalten bleiben können.
Nach § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX haben behinderte Menschen Anspruch auf Hilfen zu einem selbstbestimmten
Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten.
Betreutes Wohnen bedeutet, dass Menschen, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, bei regelmäßiger Beratung und persönlicher Betreuung
durch Fachkräfte ein selbstständiges Leben in eigenem Wohnraum führen können.
Für die Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten die allgemeinen Regelungen der §§ 85 bis 91 SGB XII, einschließlich der
entsprechenden Sozialhilferichtlinien.
Die Kosten für das Betreute Wohnen werden bei Personen, die Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m.
§ 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX haben, über Betreuungspauschalen durch den örtlichen Sozialhilfeträger getragen. Personen, die nach
§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII über mehr als 2.600 € Vermögen verfügen bzw. deren Einkommen die Einkommensgrenzen nach § 85 SGB XII
übersteigt, müssen die Kosten für das Betreute Wohnen selbst finanzieren bzw. sich entsprechend daran beteiligen.
Für den eigenen Lebensunterhalt wie Miete, Nahrung, Kleidung etc. muss der Bewohner selbst aufkommen. Bei der Beantragung von
finanziellen Hilfen kann er von uns unterstützt werden.
Die Betreuungsarbeit im Betreuten Wohnen wird von Fachkräften mit entsprechender pädagogischer Qualifikation und langjähriger
Berufserfahrung geleistet. Derzeit haben wir 3,5 Planstellen, die sich 3 Sozialpädagoginnen und 2 Sozialpädagogen teilen. Wir
arbeiten nach dem Bezugspersonensystem, d.h. dass jede/r BewohnerIn sich mit seinen Anliegen an seine/ihre Bezugsperson wenden
kann und von ihm/ihr in Angelegenheiten, in denen er Unterstützung braucht, begleitet wird.
Verstärkt wird unser Team durch 2 pädagogische Haushaltskräfte, Praktikanten und einen Zivildienstleistenden.
In wöchentlichen Teamsitzungen findet kollegiale Beratung und Unterstützung statt.
Regelmäßig wird das Team durch eine externe Supervisorin begleitet; die MitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Die Einrichtung ist mit anderen im psychosozialen Bereich tätigen Einrichtungen gut vernetzt. Zwischen der PIA (Psychiatrische
Institutsambulanz), dem SPDI (Sozialpsychiatrischer Dienst), der Tagesstätte und dem Betreuten Wohnen wurde inzwischen ein
Kooperationsvertrag geschlossen, der eine enge Zusammenarbeit verbindlich regelt.
Ein regelmäßiger Austausch mit der Suchtberatungsstelle, der Werkstatt für behinderte Menschen und der Tagesstätte der VOP findet
ebenfalls statt. Des Weiteren ist die VOP in mehreren regionalen Arbeitskreisen für psychosoziale Arbeit vertreten.
Unser Team ist hier ein wenig ver-RÜCKT
Hintere Reihe von links: Jürgen Groß, Alfred Wolfert, Birgit Blaha.
Vordere Reihe von links: Susanne Geier, Erika Kruck, Henriette Kurakundil.